Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die digitale Bedrohungslage wächst – und mit ihr die Anforderungen an Unternehmen. Die neue EU-Richtlinie NIS-2 (Network and Information Security Directive) verpflichtet deutlich mehr Organisationen als bisher, ihre IT-Sicherheit auf ein höheres Niveau zu bringen. Ziel ist es, kritische und wichtige Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen und Ausfällen zu schützen.
Was ist die NIS-2 Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Cybersicherheit-Verordnung, Sie wurde bereits im Oktober 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und soll in Deutschland durch das sogenannte NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten.
Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer und wichtiger Unternehmen gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und erweitert den Geltungsbereich erheblich.
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie gilt für mittlere und große Unternehmen in wichtigen und kritischen Sektoren – darunter:
- Kritische Sektoren: Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung
- Wichtige Sektoren: Postdienste, Lebensmittel, chemische Industrie, Fertigung, Entsorgungswirtschaft, Managed Service Provider
- KMU: Auch mittelgroße Unternehmen können betroffen sein, wenn sie in sensiblen Sektoren tätig sind oder als Zulieferer gelten.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie der EU betroffen ist? Die NIS–2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste Orientierung.
Welche Pflichten entstehen aus NIS-2?
Unternehmen müssen künftig:
- Risikomanagement einführen (technische und organisatorische Maßnahmen)
- Sicherheitsmaßnahmen umsetzen (Patch-Management, Zugriffskontrolle, Notfallkonzepte)
- Meldepflichten erfüllen (Vorfallmeldung innerhalb von 24 Stunden)
- Dokumentation & Nachweise (Prozesse, Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen)
- Managementhaftung beachten (Geschäftsführung ist verantwortlich)
- Lieferkettenrisiken aktiv überwachen
- Registrierungspflicht erfüllen: Betroffene Unternehmen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes beim BSI registrieren und relevante Unternehmensdaten übermitteln.
Was können Folgen einer Nichtumsetzung sein?
- Hohe Bußgelder
- Haftung bei Sicherheitsvorfällen
- Reputationsverluste, durch Imageschäden bei Sicherheitsvorfällen
- Sanktionen durch die EU-Kommission

Unsere Unterstützung für Sie:
Als akkreditierte Beratungsstelle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Mitglied der Allianz für Cybersicherheit begleiten wir Sie bei der Umsetzung höchster Sicherheitsstandards. Unsere Leistungen umfassen:
- Analyse & GAP-Assessment: Prüfen, wo Ihr Unternehmen steht
- Maßnahmenplanung: Erstellung eines individuellen Fahrplans zur Umsetzung der NIS-2-Vorgaben
- Technische Umsetzung: Einführung von Sicherheitslösungen und Prozessen
- Schulungen & Awareness: Sensibilisierung Ihrer Teams
- Incident Management: Aufbau von Notfall- und Reaktionsplänen
Jetzt handeln und Bußgelder vermeiden!
Je früher Sie starten, desto einfacher und kostengünstiger lässt sich die NIS-2-Compliance erreichen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre individuelle Situation einzuschätzen.